Kann man für einen freien Journalisten OHNE Ausbildung und Studium ein fiktives Einkommen beziffern. Das fiktive Einkommen wäre bei einer Scheidung oder Privatinsolvenz von Nöten.
Beispiel Schreiben:
ich möchte Ihrer Aufforderung gerne nachkommen, aber ich weiß nicht, wie ich das fiktive Einkommen ermitteln, glaubhaft machen und welche Nachweise ich einreichen soll.
Nach dem BGH-Beschluss vom 05.04.2006 – IX ZB 50/05, NZI 2006, 413 Rn. 13 ist das anzunehmende fiktive Nettoeinkommen aus einem angemessenen Dienstverhältnis des Schuldners zu berechnen. Angemessen ist nur eine dem Schuldner mögliche abhängige Tätigkeit.
Wie ich in meinem Schreiben vom 19.07.2021 mitgeteilt habe, könnte ich nach meiner Einschätzung als angestellter Journalist nur mit einem Gehalt in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns rechnen, denn ich habe keinerlei Ausbildung in diesem Berufszweig, kann kein entsprechendes Studium vorweisen, und über Berufserfahrung verfüge ich auch nicht, doch wie soll ich Ihnen das nachweisen?
Nachweis Verdienst fiktive Einkommen
Es erscheint mir unter diesen Voraussetzungen nicht möglich, überhaupt als Journalist fest angestellt zu werden und realistische Angaben zu einem fiktiven Einkommen zu machen, weil mir grundsätzlich die Qualifikationen fehlen, den Beruf als angestellter Journalist auszuführen. Ein Ausdruck der Internetseite einstieg.com, die eine Festanstellung ohne Ausbildung und Studium als schwierig bezeichnet, ist als Anlage beigefügt.
Auch die Internetseite der Spezial-Jobbörse absolventa.de informiert, dass der Stellen-markt für Journalisten seit Jahren hart umkämpft ist und selbst renommierte Medien immer weniger feste Stellen anbieten. Die dort gelisteten Jobangebote richten sich an ausgebildete Journalisten mit Berufserfahrung und nicht an Quereinsteiger wie mich.
Ich habe auch eine Anfrage an den Deutschen Journalistenverband gesandt und um Angaben zu Verdienstmöglichkeiten als Journalist ohne qualifizierte Berufsausbildung gebeten. Als Antwort wurden mir Weiterbildungsmöglichkeiten als Quereinsteiger mitgeteilt aber keine Einkommensprognosen. Einen Ausdruck der Korrespondenz füge ich zur Kenntnis bei.
Wie ich glaubhaft machen soll, wie hoch das anzunehmende fiktive Nettoeinkommen aus einem angemessenen Dienstverhältnis eines Journalist ohne Ausbildung und Berufserfahrung ist, frage ich mich auch, denn die Angaben zu Gehältern beziehen sich auf studierte und qualifizierte Journalisten, was ich aber nicht bin. Ich kenne auch keine Quereinsteiger, die mir verlässliche Angaben zu ihrer Einkommenssituation machen würden, die ich ggf. durch Vorlage von Steuerbescheiden oder Gewinnermittlungen belegen könnte.
Ich kann daher nur meine Einschätzung wiederholen, dass ich als Journalist ein fiktives Einkommen erzielen könnte, das sich wie in der Vergangenheit auch im Bereich des gesetzlichen Mindestlohns bewegt. Alles andere wäre gnadenlose Selbstüberschätzung.
Sollten meine Ausführungen nicht zu einer abschließenden Klärung ausreichen und Sie weitere Angaben und Nachweise benötigen, die ich Ihnen nicht vorlegen kann, weil es sie nicht gibt, werde ich meine freiberufliche Tätigkeit einstellen und mich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden.
Mein Alter, meine gesundheitlichen Probleme sowie die fehlende berufliche Qualifikation werden mir, wenn ich einen Arbeitsplatz finde, sicherlich zu keiner Festanstellung mit einem Einkommen über dem gesetzlichen Mindestlohn verhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Hat jemand Ahnung:
Das Gericht hat jetzt ein fiktives Einkommen wegen meiner Selbständigkeit von 2000 Euro angesetzt.
Meine Frage. Aktuell verdiene ich 800 Euro Brutto (Teilzeitjob) + Selbständigkeit, die aber wohl erst in der Zukunft Geld einbringen wird.
Ich hatte bisher immer die Steuerklasse 5, meine Frau Steuerklasse 3. muß ich jetzt die Steuerklasse wechseln, bzw. den Mehrbetrag durch Steuerklasse 4 abführen? Meine Frau hat 2000 Euro Brutto im Monat.
Ich werde ja in der Zukunft NICHT die 2000 Euro Brutto im Monat verdienen, das ist ja nur Fiktiv, muß ich trotzdem zur für mich besseren Steuerklasse wechseln, bzw. kann das der Verwalter fordern.
Danke und Gruß