Versteuerung von Gewinnen, Abgeltungssteuer, Differenzbesteuerung und Mehrwertsteuer – mit diesen Begriffen sollten sich diejenigen, die ihr Kapital in Edelmetalle investieren möchten, im Vorfeld durchaus beschäftigen.
Wird Gold erworben oder verkauft, müssen aus steuerlicher Sicht nämlich bestimmte gesetzliche Regelungen berücksichtigt werden. Allerdings ist es im ersten Schritt natürlich wichtig, einen seriösen Edelmetallhändler zu finden, wie etwa den renommierten Goldankauf in Berlin Tempelhof, um Gold entweder zu attraktiven Preisen zu kaufen oder es zu verkaufen.
Der folgende Artikel erklärt, welche Steuern bei dem Umgang mit dem Edelmetall Gold anfallen und was private Anleger dabei berücksichtigen müssen.
Gold-Info:

Gold: Steuerrechtliche Regelungen
Wird Anlagegold erworben, muss auf dieses grundsätzlich keine Mehrwertsteuer beziehungsweise Umsatzsteuer gezahlt werden. Zu der Kategorie des Anlagegolds gehören dabei Goldmünzen und Goldbarren, welche die Kriterien erfüllen, die in der entsprechenden EU-Richtlinie festgelegt sind.
Die Goldmünzen
So gehören nach dieser Goldmünzen zu der Kategorie Anlagegold, wenn sie mindestens einen Goldanteil – also einen Feingehalt – von 900 / 1000 aufweisen. In ihrem Herkunftsland müssen sie ein gesetzliches Zahlungsmittel darstellen oder ein solches in der Vergangenheit dargestellt haben. Außerdem darf der Preis für die Goldmünze den Offenmarktwert des in ihr enthaltenen Goldes nicht um mehr als 80 Prozent überschreiten.
Diese Voraussetzungen werden von sämtlichen bekannten Anlagemünzen erfüllt, wie beispielsweise der „Wiener Philharmoniker“, „Känguru“, „Maple Leaf“, „Krügerrand“ oder „China Panda“. Deutsche Gedenkmünzen, die aus Gold gefertigt sind, wie zum Beispiel der Goldeuro, gehören in der Regel ebenfalls zu der Kategorie des Anlagegoldes.
Verschiedene Goldsorten und ihre Bedeutung
- Gold mit 24 Karat
999er Gold enthält 99.9 % Feingold. Für Schmuck zu weich - Gold mit 22 Karat
916er Gold enthält 91.6 % Feingold. Für Schmuck zu weich - Gold mit 18 Karat
750er Gold enthält 75 % Feingold, sowie 25 % Silber – Kupfer Gemisch - Gold mit 14 Karat
585er Gold enthält 58.5 % Feingold, sowie 41.5 % Silber – Kupfer Gemisch - Gold mit 9 Karat
375er Gold enthält 37.5 % Feingold, sowie 62.5 % Silber, Kupfer, Zink und Zin
Die Prüfung, ob weitere ausländische Goldmünzen als Anlagegold angesehen werden, kann anhand des Verzeichnisses der befreiten Goldmünzen vorgenommen werden, welches jedes Jahr durch das Bundesfinanzministerium herausgegeben wird. Sollten der Nennwert und das Ausgabeland der jeweiligen Münze mit den Münzen, die in dem Verzeichnis genannt werden, übereinstimmen, muss auch auf diese keine Mehrwertsteuer gezahlt werden.
Die Goldbarren
Gold, welches in Form von Plättchen oder Barren vorliegt, gehört dann zu der Kategorie des Anlagegoldes, wenn sein Feingehalt mindestens 995 / 1000 beträgt.
Durch die Goldbarren sämtlicher internationaler und nationaler Hersteller, die im Handel erhältlich sind, wie etwa Metalor, Valcambi, Argor Heraeus, Umicore oder Heraeus, werden diese Voraussetzungen stets erfüllt, sodass ihr Verkauf ohne die Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt. Mehrwertsteuerpflichtig gestaltet sich dagegen der Kauf von historischen Goldmünzen und Altgold.
Gewinne aus Goldverkauf – Die Steuern
Gewinne, die sich aus dem Verkauf von physischem Gold für den Verkäufer ergeben, werden durch die Finanzbehörden als private Veräußerungsgeschäfte angesehen. Das bedeutet, dass sich die Gewinne als steuerfrei zeigen, wenn bei den Goldbarren oder den Goldmünzen die gesetzliche Haltefrist von zwölf Monaten berücksichtigt wurde.
Urteil Bundesfinanzhof zum Thema Steuerpflicht
Das Urteil vom Bundesfinanzhof (BFH) sagt, das Gewinne aus dem Verkauf/Erlös von Xetra-Gold, wenn die Haltedauer länger als ein Jahr beträgt, NICHT steuerpflichtig sind.
(Urteil VIII R 4/15 und VIII R 35/14 vom 12.5.2015, veröffentlicht am 2.9. 2015)
Findet der Verkauf jedoch vor dem Ablauf dieser Frist statt, muss die Einkommensteuer des persönlichen Steuersatzes erbracht werden. Allerdings wird dabei eine Freigrenze in Höhe von 600 Euro berücksichtigt. Diese Regelung betrifft im Übrigen nicht nur Anlagegold, sondern ebenfalls Altgold. Werden Edelmetalle von einer privaten Person erworben, werden dafür generell keine Steuern fällig.
Die größten privaten Goldreserven von börsengehandelten Goldprodukten:
Rang | Name | Typ | Tonnen |
---|---|---|---|
1 | SPDR Gold Trust | ETF | 768,73 |
2 | COMEX Gold Trust | ETF | 288,07 |
2 | ETF Securities Gold | ETF | 246,11 |
4 | ZKB Physical Gold | ETF | 135,27 |
5 | Sprott Physical Gold Trust | ETF | 45,10 |
6 | GAM Physical Gold | ETF | 32,33 |
7 | ETFS Physical Swiss Gold | ETF | 19,24 |
8 | ABSA – NewGold ETF | ETF | 17,79 |
Gesamt | 1552,64 |
Wie alle anderen Aktiengewinne auch, unterliegen jedoch die Gewinne, die sich aus dem Verkauf von Goldminenaktien ergeben, stets der Abgeltungssteuer. Weitere steuerrechtliche Regelungen müssen daneben gegebenenfalls bei ausländischen Fonds oder Aktien berücksichtigt werden.
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